In Österreich ist die sogenannte „Pickerl“-Überprüfung, offiziell §57a-Begutachtung genannt, gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. Um rechtzeitig zur Begutachtung zu erscheinen und mögliche Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, die geltenden Fristen genau zu kennen.
Die 3-2-1-Regel im Überblick
Für Neufahrzeuge gilt eine erleichterte Überprüfungsfrist, die sogenannte 3-2-1-Regel:
-
Erste Überprüfung nach 3 Jahren
-
Zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren
-
Ab der dritten Überprüfung jährlich
Das bedeutet: Ein neu zugelassenes Fahrzeug muss erst nach Ablauf von drei Jahren zur ersten Begutachtung. Anschließend ist die nächste Überprüfung zwei Jahre später fällig, danach jährlich.
Beispiel:
Ein Auto, das im Mai 2022 erstmals zugelassen wurde, muss im Mai 2025 erstmals zur §57a-Überprüfung, danach im Mai 2027, anschließend jährlich ab Mai 2028.
Die Toleranzfrist: Drei Monate davor oder danach
Die gesetzliche Regelung erlaubt es, die Begutachtung bis zu einem Monat vor und vier Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchführen zu lassen, ohne dass die Gültigkeit des Pickerls verloren geht. Häufig wird dies als „3-2-1-Überziehungsfrist“ bezeichnet.
Sicherheit kennt keine Fristen – aber die Pickerl-Überprüfung schon. Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren Termin und bleiben Sie sorgenfrei unterwegs!
Beispiel:
Liegt der Monat der Erstzulassung bei einem Fahrzeug im Mai, so kann die Begutachtung bereits ab April und bis einschließlich September erfolgen, ohne dass eine Strafe droht.
Wichtig: Wird das Fahrzeug während einer Verkehrskontrolle mit einem abgelaufenen Pickerl überprüft und erhebliche Mängel festgestellt, kann es trotz Toleranzfrist zu Konsequenzen kommen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen
- Wird die Frist zur Pickerl-Überprüfung überschritten und das Fahrzeug dennoch im Straßenverkehr bewegt, drohen:
- Geldstrafen bis zu mehreren hundert Euro
- In schweren Fällen die Abnahme der Kennzeichen
- Einschränkungen bei der Versicherungsleistung im Falle eines Unfalls
- Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig einen Termin für die §57a-Begutachtung zu vereinbaren.
Fazit
Die Einhaltung der Überprüfungsfristen für das Pickerl ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern trägt auch maßgeblich zur eigenen Sicherheit und jener anderer Verkehrsteilnehmer bei. Durch frühzeitige Planung und Nutzung der Toleranzfrist kann man mögliche Strafen einfach vermeiden und sorgt gleichzeitig für ein verkehrssicheres Fahrzeug.
